Betriebshaftpflicht
Wo gehobelt wird, fallen bekanntlich Späne. So kann es immer passieren, dass durch die tägliche Arbeit Dritte (Personen oder Sachen) zu Schaden kommen und daraus Schadenersatzansprüche entstehen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor derartigen Ansprüchen und ist daher nicht nur für Inhaber eines KMU, sondern Unternehmen aller Grössen ein Muss. Die Betriebshaftpflicht zählt nicht zu den Sozialversicherungen. Nicht selten ist in einem Schadenfall die Existenz der Firma stark gefährdet. Relevante Informationen zur Betriebshaftpflicht finden Sie im nachfolgenden Beitrag.
Wer ist versichert?
Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung gilt für natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften oder Anstalten – jeweils für deren betriebliche und berufliche Tätigkeit. Versichert sind alle Arbeitnehmer, alle Vertreter und Hilfspersonen.
Mitversichert ist auch die Haftpflicht Dritter in ihrer Eigenschaft als Eigentümer von Grundstücken, an denen sie dem Versicherungsnehmer ein Baurecht gewährt haben.
Welche Risiken sind gedeckt?
Versichert sind Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden können. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierender Vermögensschäden aus folgenden Risiken:
- Anlagerisiko
Gefahren aus Eigentum und Besitz wie Miete oder Pacht von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten oder Anlagen. Beispiel: In Ihren Räumlichkeiten löst sich ein Teil der Decke und ein Besucher wird dadurch verletzt. Die Unfallversicherung wird gegen Sie regressieren. - Betriebsrisiko
Gefahren, welche sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergeben. Beispiel: Bei der Ausführung Ihrer Tätigkeit verletzten Sie ungewollt einen Kunden mit einem Gegenstand. - Produktrisiko
Gefahren, die durch mangelhafte Arbeitsausführung oder Fehler von Mitarbeitern entstehen. Wenn Dritte zu Schaden kommen, können diese Schadenersatzforderungen stellen. Beispiel: Ein von Ihnen empfohlenes Produkt verätzt die Haut einer Kundin. - Umweltrisiko
Dies sind Gefahren, welche infolge eines plötzlich eintretenden Ereignisses eine Gefährdung für die Umwelt darstellen. Beispiel: Ein giftiges Produkt läuft aus und kontaminiert das gemietete Grundstück.
Zusätzlich wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen ab.
Welche Risiken sind in der Regel nicht gedeckt?
- Eigenschäden: Schäden, die das versicherte Unternehmen bzw. die versicherte Personen selbst erleidet
- Schäden durch vorsätzliche Handlung
- Schäden, die erwartet werden mussten oder vorgängig in Kauf genommen wurden
- Schadensersatzforderungen, die durch eine Verzögerung oder eine mangelhafte Leistungserbringung entstanden sind
- Reine Vermögensschäden – jedoch lassen diese sich über eine Berufshaftpflichtversicherung absichern.
Versicherungssumme
Die meisten Versicherungen bieten eine Deckung über 5 oder 10 Mio. an. Zusätzlich findet man im Kleingedruckten oftmals die Information, ob es sich um eine „Einfachgarantie“ oder „Zweifachgarantie“ handelt. Dies bedeutet, dass die gewählte Versicherungssumme Ihrem Unternehmen pro Kalenderjahr ein- oder eben zweimal gewährt wird.
Die Haftpflichtversicherung soll einen Grossschaden abdecken. Sollte sich nun im gleichen Versicherungsjahr ein zweiter Grossschaden ereignen, so deckt die Versicherung den Schaden, sofern eine Zweifachgarantie besteht. Der Prämienunterschied für die Zweifachgarantie beträgt in der Regel 10-15%. Dies ist somit günstiger, als für den potentiell zweiten Grossschaden eine weitere Garantie zu erhalten.
Bei der Differenz der gewählten Garantiesumme (5 oder 10 Mio.) ist der Unterschied in der Regel ebenfalls gering, weshalb es sich für viele Unternehmen empfiehlt, die höhere Garantiesumme zu wählen.
Typisches Schadenbeispiel
Betriebshaftpflichtversicherung
Ein Installateur ersetzt mehrere Beleuchtungsanlagen in einer Autogarage. Nach einigen Tagen löst sich eine Lampe und fällt auf das darunterstehende Auto. Es stellt sich heraus, dass sich die Anlage infolge mangelhafter Arbeitsausführung von der Decke löste. Der Schaden zur Reparatur des Fahrzeuges beläuft sich auf CHF 7’500. Ein typischer Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung.
Weitere Schadenfälle, welche über die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind:
- Eine Firma muss ein Produkt wegen eines Sicherheitsmangels zurückrufen. Es entstehen Kosten durch die Kommunikation und den Rückruf der Produkte.
- Auf dem Firmengelände rutschen einige Fussgänger und Velofahrer auf Glatteis aus, weil der Firmenparkplatz nur ungenügend von Schnee und Eis befreit wurde.
- Aus einer Fabrik entweicht nachts durch einen defekten Kaminfilter Aschestaub.
- Ein Angestellter eines Elektroinstallations-Unternehmens verschiebt bei einem Kunden eine Bodenvase, um an die defekte Steckdose zu gelangen. Die Vase rutscht ihm aus der Hand und zerbricht.
Ist die Betriebshaftpflichtversicherung obligatorisch?
Je nach Kanton und den dort geltenden Gesetzen sowie je nach Branche kann eine Betriebshaftpflichtversicherung obligatorisch sein. Gerne prüfen wir Ihre individuelle Situation – sichern Sie sich dafür einen Termin.
Obligatorisch ist die Betriebshaftpflichtversicherung beispielsweise für Unternehmer im Motorfahrzeuggewerbe. Sie haften für den Schaden, der durch ein Motorfahrzeug verursacht wird, welches ihnen zur Aufbewahrung, Wartung, Reparatur etc. überlassen wurde (siehe Strassenverkehrsgesetz SVG, Art. 71). Hier kommen auch rechtliche bzw. gesetzliche Komponenten für das Obligatorium ins Spiel, was sonst selten ist.
Nicht selten muss das Management bei Ausschreibungen für Aufträge gegenüber Dritten das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachweisen. Im Fall eines Unfalls oder einem Missgeschicks weiss der Auftraggeber so, dass eine entsprechende Deckung besteht. Sollten Sie eine solche Bestätigung benötigen, wenden Sie sich am besten an den Kontakt, der auf Ihrer aktuellen Police abgedruckt ist. Jede Versicherung sollte in der Lage sein, eine solche Bestätigung für Sie oder einen Ihrer Partner zu erstellen.
Zusatzdeckungen der Betriebshaftpflicht (optional)
Neben der Grunddeckung kann der Versicherungsschutz je nach Bedürfnis oder Branche erweitert werden. Die gängigsten Zusatzdeckungen sind:
- Warenlieferungen in die USA und nach Kanada
- Produkthaftpflicht – erweiterter Versicherungsumfang
- Verbindungs-, Vermischungs-, Weiterverarbeitungs- und Weiterbearbeitungsschäden
- Aus- und Einbaukosten
- Nutzungsausfall
- Produktrückrufkosten
- Umweltbeeinträchtigungen – erweiterter Versicherungsumfang
- Bearbeitungs- und Obhutsschäden
- Direkt bearbeitete Sachen (Tätigkeitsschäden)
- Reinigungskosten
- Be- und Entladeschäden
- Errors & Omissions
Angebote
Wie gewöhnlich tummeln sich 2018 im Bereich der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen viele Anbieter mit verschiedenen Lösungen. Das macht die Suche nach dem optimalen Leistungsumfang sowie den gewünschten Services nicht einfach.
Prüfen Sie die Angebote und Produkte sowie deren Unterschiede daher genau und fragen Sie sich vorher, welche Leistungen tatsächlich nützlich sind für Ihr KMU.
Betriebshaftpflichtversicherungen für Gastro- und IT-Unternehmen
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