Berufliche Vorsorge (BVG)

Die berufliche Vorsorge (BVG) der Schweiz sorgt nicht nur für eine Altersrente, sondern bietet den Arbeitnehmern auch finanziellen Schutz bei Tod (für die Hinterbliebenen) und Invalidität (für die betroffene Person sowie ihre Angehörigen). Die Leistungen werden heutzutage nicht nur aus Versicherungssicht immer wichtiger, sondern sind für viele Mitarbeiter auch bei der Wahl des Arbeitgebers ein entscheidendes Kriterium.

Ab welchem Lohn ist BVG obligatorisch?

Die Berufliche Vorsorge ergänzt die AHV und IV. Sie ist obligatorisch für alle Arbeitnehmenden, die bei der AHV versichert sind und im Jahr mehr als CHF 22’050.- brutto verdienen.

Für wen ist BVG nicht obligatorisch?

Nicht obligatorisch zu versichern sind folgende Arbeitnehmer:

  • noch nicht AHV-Beitragspflichtige (Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag)
  • bereits im ordentlichen Rentenalter (Frauen ab 64, Männer ab 65 Jahren)
  • Bruttoeinkommen nicht höher als CHF 21’510 im Jahr bzw. CHF 1792,50 im Monat
  • angestellt bei nicht AHV-beitragspflichtigem Arbeitgeber
  • befristeter Arbeitsvertrag für höchstens drei Monate
  • im Hauptberuf selbstständig erwerbstätig
  • nebenberuflich tätig und bereits für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert
  • invalid mit einem IV-Grad von mindestens 70 %

Wie setzt sich die Prämie zusammen?

Die Prämie für die berufliche Vorsorge (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-und Invalidenvorsorge, BVG) setzt sich im Grunde aus den folgenden drei Komponenten zusammen:

  • Sparprämie (BVG-Altersgutschriften)
  • Risikoprämie (Tod, Invalidität)
  • Verwaltungskosten (Durchführungskosten)

Wer bezahlt die Prämie?

In der Praxis wird die Prämie vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen übernommen, wobei der Arbeitgeber mindestens 50% der Prämie übernehmen muss.

BVG Schadenbeispiel

Ein Mitarbeiter stirbt nach einem Autounfall und hinterlässt seine Frau und Kinder. Von der Pensionskasse erhält die Witwe eine Ehegattenrente. Zudem erhält sie für ihre Kinder eine Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der Erstausbildung.

Wer bietet BVG Lösungen an?

Im Markt der Pensionskassen sind zwei Modelle verbreitet:

  • die Vollversicherungen
  • die teilautonomen Pensionskassen

Vollversicherungen versichern die Risiken Invalidität und Tod und sichern die Langlebigkeit ab. Zusätzlich wird auch das Anlagerisiko eingeschränkt. Die bekanntesten Gesellschaften auf dem Markt sind die Sammelstiftungen von Allianz Suisse, Basler Versicherung, Helvetia, Pax und Swiss Life.

Im Vollversicherungsmodell ist es den Kassen nie erlaubt, in eine Unterdeckung zu geraten. Aus diesem Grund verfolgen diese eine risikoarme Anlagepolitik. Diese Strategie führt im überobligatorischen Teil zu tieferen Rentenumwandlungssätzen und insgesamt zu tieferen Anlagerenditen.

Mit sogenannten Risikosparkassenlösungen treten unabhängige Sammelstiftungen als teilautonome Pensionskassen auf. Meist verwalten die teilautonomen Pensionskassen die Alterskapitalien selbst, gleichzeitig sichern sie Risiken wie Tod und Invalidität teilweise oder ganz über Rückversicherer ab. Im Unterschied zur Vollversicherung müssen bei der teilautonomen Lösung allfällige Deckungslücken auf der Anlageseite von den Mitarbeitern oder dem angeschlossenen Betrieb selbst getragen werden.

Wichtig zu wissen ist, dass hier die Anlagepolitik nur durch Risikotragfähigkeit begrenzt ist. Dadurch wird eine langfristige, etwas riskantere und flexiblere Anlagepolitik als bei einer Vollversicherung verfolgt. Durch höher erzielte Anlageerträge können Schwankungsreserven für das Anlagerisiko gebildet werden und die Versicherten erhalten eine höhere Verzinsung der Alterskapitalien als bei einer Vollversicherungslösung.

Welche BVG-Lösung ist die passende für Ihre Firma?

Welche Lösung die bessere für Ihr Unternehmen ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt darauf an, ob für eine Firma die maximale Sicherheit im Vordergrund steht oder eine höhere Verzinsung der Alterskapitalien und dadurch meist höhere Renten im Mittelpunkt stehen. Gut zu wissen ist, dass Kassen mit tiefen technischen Zinssätzen und hohen Wertschwankungsreserven als finanziell gesund gelten und somit ähnlich sicher sind wie Vollversicherungslösungen. Derzeit wächst die Anzahl an versicherten Personen und Firmen in der teilautonomen Lösung stark. Der Grund liegt darin, dass Unternehmungen dem Tiefzinsumfeld mit einer etwas aggressiveren Anlagestrategie begegnen wollen.

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