Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung ist eine Gebäudeversicherung und kommt für Schäden auf, welche während der Bauzeit durch unvorhergesehene Bauunfälle und andere Missgeschicke entstehen.

Wer ist versichert?

In erster Linie schützt die Bauwesenversicherung den Bauherren bzw. den Eigentümer des Bauwerks. Im Versicherungsschutz sind jedoch auch alle am Bau beteiligten Unternehmen eingeschlossen (z.B. Handwerker, Architekte, Ingenieure usw.)

Was ist versichert?

Versichert ist grundsätzlich das in der Versicherungspolice beschriebene Bauwerk sowie alle Baumaterialien. Beim Bauwerk muss es sich nicht zwingend um ein Gebäude handeln. Auch Tiefbauten werden mit dieser Versicherung gegen Schäden abgesichert.

Welche Gefahren werden abgedeckt?

Folgende Schäden, die während der Bauzeit entstehen, sind dabei versichert:

  • Bauunfälle durch unsorgfältige Arbeit
  • Bewegungen des Baugrunds
  • Diebstahl
  • Vandalismus

Welche Risiken sind in der Regel nicht über die Bauwesenversicherung gedeckt?

  • Allgemeine Schäden am Bauwerk, die durch normale Wettereinflüsse (z.B. Frostschäden im Winter) entstehen
  • Mängel an Bauteilen
  • Schönheitsfehler

Schadenbeispiele

  • Auf einer Baustelle stürzt ein Baukran um, da dieser vorgängig nicht ausreichend gesichert wurde. Der Baukran beschädigt beim Sturz den Dachstock. Für den entstandenen Schaden am Bauwerk kommt die Versicherung auf.
  • Ein wütender Bauarbeiter beschädigt aus Rache an seinem Arbeitgeber die Wände am Bauwerk mit seinen Werkzeugen. Die Vandalen richten grosse Schäden an. Der Versicherer zahlt für den Schaden.
  • Weitere Schadenbeispiele:
    • Der Ingenieur berechnet die Traglast der Decke falsch. Die Decke stürzt ein.
    • Der Baugrund ist unvorhergesehen abgesenkt. Baumaterial ist beschädigt.

Versicherungssumme

Die Rohbauversicherung wird zum vollen Wert des Bauwerkes abgeschlossen. Da dies beim Baubeginn jedoch noch nicht bekannt ist, wird die Situation wie folgt gelöst:

  • Die Versicherungssumme wird zum Baubeginn provisorisch festgelegt. Meist wird hierzu der voraussichtliche Endwert des Baus verwendet.
  • Nach Abschluss des Baus wird aufgrund der Bauabrechnung eine endgültige Versicherungssumme ermittelt. Fällt diese höher aus, muss der Versicherungsnehmer eine Prämie nachzahlen, fällt die Versicherungssumme tiefer aus als angenommen erhält er eine Rückerstattung.

Tipp zur Bauwesenversicherung

Der Bauherr schliesst zwar die Bauwesenversicherung ab und hat auch die Prämie zu bezahlen, jedoch profitieren alle am Bau beteiligten Unternehmen vom Versicherungsschutz. Der Bauherr kann aber beim Abschluss vom Werkvertrag mit den beteiligten Unternehmen abmachen, dass ein Teil der Versicherungsprämie übernommen werden muss (abhängig vom Anteil am gesamten Bauvolumen).