Bauherrenhaftpflichtversicherung
Allgemeines
Die Rohbauversicherung (auch Bauzeitversicherung genannt) sowie die Bauwesenversicherung decken Beschädigungen oder Zerstörungen am versicherten Bauwerk bzw. der Baustelle. Beschädigungen am Bauwerk sind nicht die einzige Gefahr während der Bauzeit. Durch die Baustelle können auch Personen- oder Sachschäden an Dritten entstehen. In solchen Fällen macht das Haftpflichtrecht den Bauherren dafür verantwortlich. Gemäss Gesetz schafft der Bauherr mit der Baustelle “einen gefährlichen Zustand” und ist deswegen für Schäden haftbar. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren und dessen Angestellte bei allfälligen Haftpflichtansprüchen.
Wer gehört zum versicherten Personenkreis?
- Der Bauherr
- Personen, welche der Bauherr als Angestellte im Zusammenhang mit der Baustelle beschäftigt
Welche Risiken werden abgedeckt?
- Werkeigentümerhaftung: Dritte erlangen wegen mangelhafter Absperrung und Sicherung der Baustelle einen Schaden.
- Grundeigentümerhaftung: Eigentümer und Mieter von benachbarten Grundstücken erleiden Schäden wegen Überschreitung der Eigentumsrechte
- Verschuldenshaftung: Schäden, die durch den Bauherrn oder dessen Angestellte herbeigeführt werden und für entstandene Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden
- Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen aus einem unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Ereignis
Welche Risiken sind in der Regel nicht gedeckt?
- Eigenschäden des versicherten Bauherrn
- Vermögensschäden
- Haftpflichtansprüche, für welche andere Haftpflichtversicherungen zu tragen kommen
Versicherungsschutz
Bei berechtigten Haftpflichtansprüchen deckt die Bauherrenhaftpflicht den Vermögensbedarf. Bei unberechtigten Ansprüchen hingegen, dient die Bauherrenhaftpflicht als sogenannten passiven Rechtsschutz und weist solche Ansprüche ab.
Schadenbeispiele
- Beim Aushub der Baugrube kommt der Boden ins Rutschen. Beim Nachbarn entstehen Risse im Mauerwerk.
- Die Baustelle ist nicht genügend abgesperrt. Jemand stürzt in einen offenen Kanalisationsgraben und verletzt sich dabei schwer.
3 Tipps zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Die meisten Privathaftpflichtversicherungen bieten einen Schutz für Bauherren, jedoch oft nur bis CHF 100’000.- Bausumme. Sollen Sie lediglich einen kleinen Umbau planen, welcher diese Summe nicht übersteigt, muss nicht zusätzlich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Falls die Bausumme höher ist als die CHF 100’000.- bietet Ihnen die Privathaftpflichtversicherung keine Deckung und es muss für die gesamte Bausumme zusätzlich eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Personenschäden können in die Millionen gehen, daher empfiehlt es sich für wenige hundert Franken eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern Sie der Bauherr sind.