Autozubehör

Das Wichtigste in Kürze

Je nach Marke, Modell und Ausstattungsvariante ist bei den Versicherungsgesellschaften der entsprechende Katalogpreis hinterlegt. Zusätzlich ist meist ein Betrag von 10% des Katalogpreises zusätzlich als Zubehör mitversichert.

Sollte der Fahrzeugbesitzer nachträglich weiteres Zubehör nachrüsten, so erhöht sich der Wert des Fahrzeuges. Handlungsbedarf besteht, wenn der Wert des Zubehörs die Marke von 10% übertrifft. Denn dann besteht keine Deckung dafür, ausser man informiert die Versicherung und passt den Wert an. Folgende Nachrüstungen können den vorgesehenen Versicherungswert übertreffen:

  • Sonderlackierungen
  • andere Scheinwerfer oder Rückleuten
  • Autofolierungen
  • Scheibentönungen
  • Navigationssysteme und Hifi Anlagen
  • Felgen
  • Sportfahrwerk (Tieferlegungen)
  • Bodykits
  • Auspuffanlagen

Sollte man Umbauten oder Fahrzeuganpassungen, welche den üblich versicherten Zubehörswert von 10% übersteigen, der Versicherung nicht melden, werden diese bei der Schadenzahlung nicht berücksichtigt.

Schadenbeispiele

  • Bei einem VW Golf 1.4 TSI mit Fahrzeugwert 28’890 und 10% Zubehör (2890.-) wird nachträglich ein Sportfahrwerk, andere Rückleuchten sowie eine Fahrzeugfolierung vorgenommen. Die Umbauten kosten insgesamt 7’000.- und wurden der Versicherung nicht gemeldet. Erleidet das Fahrzeug einen Totalschaden so wird je nach Alter und gewählter Entschädigungsart (Zeitwert oder Zeitwertzusatz) maximal ein Betrag von 31’780.- entschädigt. Die Umbauten im Umfang von 7’000.- werden nicht berücksichtigt.
  • Bei einem VW Golf 1.4 TSI mit Fahrzeugwert 28’890 und 10% Zubehör (2890.-) werden nachträglich andere Felgen montiert welche 1’000.- / Stück also 4’000.- kosten, der Versicherung wurde das nie gemeldet und daher der Fahrzeugwert und die Police nie angepasst. In den Ferien werden die Felgen vom Fahrzeug abgeschraubt und gestohlen. Die Standardfelgen dieses Fahrzeuges kosten aber nur 400.- / Stück also 1’600.-. Die Differenz von 2’400.- ist nicht versichert und wird von der Versicherung somit auch nicht vergütet.

Tipps zum Fahrzeugzubehör

  • Melden Sie Umbauten, welche den Wert des bereits versicherten Zubehöres überschreiten.
  • Achten Sie beim Versicherungsabschluss und Versicherungswechsel, dass auf dem Antrag die korrekte Ausstattungsvariante und somit der korrekte Fahrzeugwert angegeben ist.