Autoversicherung

Das Wichtigste in Kürze

Die Motorfahrzeugversicherung (auch Autoversicherung oder Motorradversicherung genannt) kommt für entstandene Schäden aus dem Betrieb des Fahrzeuges auf. Durch Zusatzdeckungen können weitere Schäden am eigenen Fahrzeug versichert werden.

Detaillierte Informationen

Für die Inverkehrsetzung eines Fahrzeuges muss der Halter mindestens die obligatorische Haftpflichtversicherung abschliessen. Die Haftpflichtversicherung kommt für Sach- oder Personenschäden an Dritten auf. Freiwillig hingegen sind die Kaskodeckungen wie Teilkaskoversicherung oder die Kollisionskaskoversicherung (auch Vollkasko genannt). Beim Abschluss der entsprechenden Deckung hat der Versicherte jedoch die Qual der Wahl zwischen mehreren Versicherungsgesellschaften. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für Fahrzeugversicherungen und je nach Anbieter können die Prämien stark variieren.

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Die obligatorische Haftpflichtversicherung schreibt das Strassenverkehrsgesetz (SVG, Art. 58) vor. So haftet jeder Halter eines Fahrzeuges für Schäden, welche damit verursacht werden.

Die freiwilligen Deckungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Versicherungsgesellschaften sind dort jeweils frei zu bestimmen, welche Leistungen sie übernehmen.

Wer gehört zum Versicherten Personenkreis?

Die Deckung bezieht sich immer auf das versicherte Fahrzeug. Wer damit fährt spielt in erster Linie keine Rolle. Bei einem Schadenfall sind für Junglenker unter 25 Jahren oftmals die Selbstbehälter höher.

Wo ist der Geltungsbereich der Motorfahrzeugversicherung?

Der Geltungsbereich kann auf der grünen Versicherungskarte abgelesen werden. In der Regel umfasst der Geltungsbereich die EU, EFTA und Mittelmeerrandstaaten.

Welche Leistungen sind über die Motorfahrzeugversicherung versichert?

Die Motorfahrzeugversicherung kommt für eine Vielzahl von Schäden auf und kennt kaum unterschiede bei den einzelnen Gesellschaften.

Obligatorische Deckung

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist obligatorisch, um ein Fahrzeug einlösen zu können. Details erfahren Sie im Beitrag: Haftpflichtversicherung

Freiwillige Deckungen

Neben der obligatorischen Deckung hat der Fahrzeughalter die Möglichkeit freiwillige Zusatzversicherungen zu wählen:

*Bei geleasten Fahrzeugen ist die Vollkaskoversicherung obligatorisch.

Ausschlüsse – Was zahlt die Motorfahrzeugversicherung nicht?

Eine Kostenübernahme von Schäden wird in der Regel abgelehnt, wenn folgende Kriterien ganz oder teilweise erfüllt sind:

  • Fahren in nicht fahrfähigem Zustand
  • Rennen und sonstige Verletzungen gegen das Strassenverkehrsgesetz
  • Abnützung oder falsche Bedienung

Die Versicherung übernimmt in der Regel die Schäden an Dritten, nimmt in Anschluss jedoch Regress auf den Versicherungsnehmer und fordert von ihm die Schadensumme zurück.

Mögliche versicherte Schadenbeispiele:

  • Bei einem Auffahrunfall wird das vorausfahrende Fahrzeug sowie dessen Lenker und Mitfahrer verletzt. Am Fahrzeug welches aufgefahren ist, entsteht ein Sachschaden.
  • Das Fahrzeug hat einen Hagelschaden.
  • Das Fahrzeug wird entwendet und kann nicht mehr aufgefunden werden.

Tipps zur Fahrzeugversicherung

  • Vergleichen Sie die Angebote mehrerer Versicherungsgesellschaften.
  • Überprüfen Sie die Deckung in regelmässigen Abständen. Eine Vollkaskoversicherung ist unter Umständen nach einigen Betriebsjahren nicht mehr sinnvoll.
  • Schliessen Sie bei einem Mehrjahresvertrag das jährliche Kündigungsrecht mit ein.

Die wichtigsten Fragen zur Autoversicherung

  • Was ist das Bonus-Malus System?
    Das Bonus-Malus System soll Versicherungsnehmer welche keine Schäden haben oder statistisch au kleineres Risiko darstellen belohnen. Im Gegenzug sollen Versicherungsnehmer mit einem höheren Schadenrisiko oder effektiv verursachten Schäden entsprechend eine höhere Prämie bezahlen. Wer von einer tiefen Bonusstufe profitiert kann diese mit einem Bonusschutz entsprechend “schützen”. So wird der Versicherungsnehmer trotz eines Schadens nicht in eine teurere Bonusstufe umgeteilt.
  • Kann ich die Versicherung wechseln, wenn ich mir ein neues Auto zulege?
    Ja, ein Fahrzeugwechsel ist immer auch eine Gelegenheit für einen Versicherungswechsel. Sollten Sie sich für ein anderes Angebot als dieses der aktuellen Versicherung entscheiden können Sie diese aufgrund Fahrzeugwechsel künden. Weitere Gründe um eine Versicherung wechseln zu können finden Sie hier.
  • Was genau deckt die Parkschadenversicherung?
    Die Parkschadenversicherung deckt Schäden welche unbekannte dritte an Ihrem Fahrzeug verursacht haben. Dies können Dellen, Beulen oder Kratzer sein. Einen Umfangreichen Beitrag zur Parkschadenversicherung finden Sie hier.