Ausgleichskasse AHV Gastronomie

Die Alter- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Teil des Schweizerischen Sozialversicherungswesen, auch im Bereich der Gastronomie. Sie bildet seit 1948 die 1. Säule und stellt sicher, dass durch die Leistungen ein Existenzminimum gesichert werden kann. Zudem hilft die Hinterlassenenversicherung Ehepartnern und Kinder, auch im Notfall finanziell sicher zu sein. Als Gastronomiebetrieb ist der Anschluss an eine Ausgleichskasse obligatorisch. Der Anschluss stellt AHV, IV, EO und ALV sicher.

Die wichtigsten Merkmale der AHV

Ausgleichskasse AHV Gastronomie: Was sind die wichtigsten Merkmale? 

Solidarität ist der Hauptpfeiler der AHV. Die aktive Bevölkerung bezahlt die laufenden Renten und erwartet dies wiederum von der aktiven Bevölkerung, wenn sie selbst im Rentenalter sind. Personen mit höheren Einkommen finanzieren nebst ihrer eigenen Rente noch zusätzlich Teile der Rente von geringer verdienenden Personen, um ebenfalls vollumfängliche Renten zu ermöglichen.

Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren; heisst dass die Gelder die von der arbeitstätigen Schicht einbezahlt werden direkt in der gleichen Zeitperiode als AHV-Gelder an Rentner und -Rentnerinnen verteilt werden. Der AHV-Ausgleichsfond gleicht dabei kurzfristige Schwankungen aus.

Die Abgaben an die Ausgleichskasse werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, zu je 5,3% des Lohnes.

 

Die Invalidenrente (IV) 

Die Invalidenversicherung oder kurz: die IV, ist ein wichtiges Element unseres Systems der Sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern. Die Abgaben werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, zu je 0.7% der Lohnes.

 

Erwerbsersatz (EO)

In der Schweiz erhalten Personen, die Dienst in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst oder im Zivildienst leisten, Erwerbsausfallentschädigung. Mutterschaftsurlaub wird ebenfalls durch den Erwerbsersatz finanziert.

Die Abgaben werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, zu je 0,25% der Lohnes. 

 

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) gewährt angemessen Ersatz bei Erwerbsausfall. Die ALV erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie bezahlt auch Wiedereingliederungsmassnahmen.

Bei der ALV sind alle Arbeitnehmenden versichert. Sie erhalten den vorübergehenden Erwerbsausfall bei Verlust der Arbeitsstelle zu 70 -80% des versicherten Verdienstes in Taggeldern ausbezahlt.

Die Abgaben werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, zu je mind. 1,6% der Lohnes

 

Weitere Leistungen

Bei der Ausgleichskasse AHV Gastronomie gibt es zusätzliche Leistungen, die unter speziellen Bedingungen gewährt werden:

Ergänzungsleistungen

Falls die Rente und die AHV nicht genügen, um die minimalen Lebenskosten zu decken, dann helfen die Ergänzungsleistungen (EL). Diese werden durch die Kantone ausgerichtet. Der Anspruch ist dann gültig, wenn Personen in der Schweiz wohnhaft sind und Anspruch auf eine AHV Rente oder IV Rente haben.

Betreuungsgutschriften

Durch die Erziehungs- sowie Betreuungsgutschriften werden zusätzlich Versicherte mit Betreuungsaufgaben solidarisch unterstützt. Diese Zuschläge zum Erwerbseinkommen werden erst in der Rentenberechnung berücksichtigt. Diese Erziehungsgutschriften werden also nicht ausbezahlt, sondern bei der Berechnung der AHV-Rente zugezogen. Der Anspruch besteht bei Altersrentner und -Rentnerinnen für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren betreut haben. Sind die Personen verheiratet, wird die Gutschrift je zur Hälfte auf die Ehepartner aufgeteilt. Ledige Eltern haben ebenfalls Anspruch, falls die Mutter alleinerziehend ist erhält sie die komplette Gutschrift.

 

Ausgleichskasse in der Gastronomiebranche

Der Anschluss an eine Ausgleichskasse ist obligatorisch. Es gibt in der Schweiz eine Vielzahl an Ausgleichskassen. Das Angebot unterscheidet sich oft nicht fest, je nach Branche ist eine genaue Prüfung der Ausgleichskasse trotzdem sinnvoll. Vor allem im Gastronomiebereich gibt es mit der Lösung von Gastrosocial ein Produkt, dass von langjährigen Branchenkenner der Gastronomie auf den Markt gebracht wurde. Weitere Gastronomieprodukte finden sie hier.

 

Haben Sie eine Frage?
GastroberaterIn Ihrer Region finden
Vertriebspartner ist SWICA

Ähnliche Themen