Ablehnung
Das Wichtigste in Kürze
In der Krankengrundversicherung nach KVG besteht eine Aufnahmepflicht durch den Versicherer. Dieser muss jede Person aufnehmen, ganz unabhängig von dessen Alter und Gesundheitszustand. Im Zusatzversicherungsbereich besteht diese Verpflichtung nicht. Versicherungen versuchen daher aufgrund eines Fragebogens, eine Selektion vorzunehmen. Das Alter und die Gesundheit spielen dabei eine zentrale Rolle.
Es empfiehlt sich daher bereits frühzeitig Gedanken über die eigenen Wünsche und Bedürfnisse im Krankheitsfall zu machen und sich dementsprechend zu versichern, solange man jung und ohne gesundheitliche Vorbelastungen ist.
Eine bereits erhaltene Ablehnung muss praktisch immer im Gesundheitsfragebogen angegeben werden, vergessen Sie dies nicht zu tun. Eine Ablehnung der Versicherungsgesellschaft A muss jedoch nicht bedeuten, dass Sie Versicherungsgesellschaft B nicht versichern würde. Die Richtlinien legen die Gesellschaften selber fest. Prüfen Sie also Alternativen.
Zusatzversicherungen – Warum erhalte ich einen Ausschluss auf ein Leiden?
Anhand des Gesundheitsfragebogens versuchen sich die Versicherungen ein Bild über die antragsstellende Person zu machen. Birgt ein Leiden oder eine frühere Erkrankung ein Risiko für spätere Behandlungen, kann eine Versicherung einen Vorbehalt anbringen.
Die Versicherung muss somit beim Eintritt eines vordefinierten Leidens keine Leistung aus den Zusatzversicherungen erbringen.
Zusatzversicherungen – Soll ich trotz Ausschluss die Versicherung wechseln?
Dies hängt sehr stark vom eigenen Ermessen ab. Wie realistisch halten Sie eine erneute Behandlung/Operation des ausgeschlossenen Leidens? Ist die Prämie viel tiefer?
Tendenziell dürfte sich ein Wechsel in diesem Fall eher nicht lohnen. Die Preisunterschiede sind oftmals nicht so hoch und das ausgeschlossene Leiden in den meisten Fällen keine Bagatelle.