Brokervertrag
Anhang 1 zur Zusammenarbeitsvereinbarung
Dieser Anhang 1 zur Zusammenarbeitsvereinbarung („Brokervertrag„) regelt das Verhältnis zwischen dem Kunden und esurance im Modell direkte und indirekte Vermittlung wie in Ziff. 1 der ZV dargelegt.
1. Geltungsbereich
Dieser Brokervertrag findet auf das direkte und das indirekte Modell gemäss Ziff. 1 der ZV Anwendung.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie im Zuge von Vertragsabschlüssen mit den jeweiligen Versicherungsträgern einen Versicherungsvertrag nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schliessen werden und dazu allenfalls die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) der Versicherungen akzeptieren müssen. Auf die AVB und BVB der jeweiligen Versicherungsträger hat esurance keinen direkten Einfluss. Diese bilden keinen Bestandteil dieses Brokervertrags.
1.1 Direktes Modell
esurance wird für Sie als Versicherungsvermittler (Broker) tätig. Sie beauftragen und bevollmächtigen esurance mit der laufenden Betreuung und Verwaltung ihrer Versicherungen und den dazu nötigen Handlungen. Der Leistungsumfang der esurance ergibt sich im Übrigen aus Ziff. 2 dieses Brokervertrags.
esurance ist in der Tätigkeit als Broker an die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gebunden. Insbesondere ist esurance den Kunden zur Information gemäss Art. 45 VAG verpflichtet (Informationen über esurance gemäss Art. 45 VAG).
1.2 Indirektes Modell
Wird der Kunde bereits durch einen anderen Broker vertreten, so kann auch dieser esurance nutzen. esurance wird in diesem Fall zu einem Co-Broker. Die Zulässigkeit über den Beizug eines Co-Brokers ist im Vertrag zwischen dem Kunden und dem bereits bestehenden Broker zu regeln. Es liegt in der Pflicht des Brokers, den Kunden über die Rechte und Pflichten dieser Zusammenarbeitsvereinbarung und der Datenschutzerklärung zu informieren.
2. Leistungsumfang
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Bedingungen nach Ziff. 2.1 – 2.2 gelten für die Policen für die Sie uns mandatiert haben.
Wir weisen Sie auf folgendes hin:
- Sofern Sie einen Vertrag mit einem Versicherungsträger über unsere Plattform abschliessen, wird der Versicherungsvertrag direkt mit dem Versicherungsträger geschlossen. esurance handelt als Vermittler und leitet Ihre unbearbeiteten Daten dem Versicherungsträger weiter.
- Massgebend für den Versicherungsschutz und die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag sind die jeweiligen Bedingungen (insbesondere Police, Allgemeine Versicherungsbedinungen, Besondere Versicherungsbedingungen) des massgebenden Versicherers.
- Das Angebot von esurance unterliegt gleichwohl weiteren Compliance-Prüfungen, sofern lokale Rechtsvorschriften der versicherten Person/en zur Nichtversicherbarkeit in bestimmten Ländern oder von bestimmten Personengruppen führen. Versicherungsschutz wird auch abgelehnt im Falle von Sanktionen, die den Versicherer direkt oder indirekt daran hindern, Versicherungsschutz zu erbringen. Wir weisen auf die entsprechenden Bestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen hin.
Das Angebot von esurance umfasst:
- esurance digitalisiert Ihre bestehenden und bekannten Versicherungsverträge, soweit die Dokumente zugänglich sind, und stellt Ihnen diese in elektronischer Form zur Verfügung.
- Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, holt esurance für Sie Offerten ein und gibt eine Empfehlung ab. Der Entscheid liegt immer bei Ihnen. esurance handelt nur auf Ihre ausdrücklich Anweisung.
- Bei Fragen zu Versicherungsthemen steht Ihnen esurance zu Bürozeiten per E-Mail, Chat, Videotelefonie oder Telefon zur Seite.
- Sie erhalten einen persönlichen Berater mit FINMA-Registrierung gemäss Art. 42 ff. VAG als Ansprechpartner.
- esurance übernimmt die Abwicklung administrativer Aufgaben gegenüber den Versicherungen und kontrolliert die Rechnungen der Versicherungsgesellschaften, sofern esurance über alle notwendigen Informationen verfügt.
- Im Schadensfall werden Sie von esurance administrativ unterstützt. Wünschen Sie eine juristische Begleitung bei der Schadenabwicklung, kann via esurance gegen Gebühr ein Jurist beigezogen werden.
- Wenn ein bestehender Versicherungsvertrag ausläuft, haben Sie die Möglichkeit esurance mit einer Ausschreibung zu beauftragen.
Die von esurance erstellten Dokumente sind urheberrechtlich geschützt und dürfen demnach nur im rechtlich und vertraglich zulässigen Umfang verwendet werden, sofern esurance nicht ausdrücklich eine Zustimmung zu einer abweichenden Verwendung erteilt hat.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt esurance die zur Erfüllung der Brokertätigkeit notwendigen Unterlagen, Zahlen und sonstigen Informationen zur Verfügung und und verpflichtet sich, jederzeit offen und korrekt zu informieren. Der Kunde informiert esurance sofort (innerhalb von 14 Tagen) über Änderungen der Informationen, insbesondere Änderungen über die Geschäftstätigkeit und Änderungen anderer für den Versicherungsschutz massgebende Parameter (z.B. Personalveränderungen, Umzugsmeldungen, Betriebsvergrösserung usw.) sowie sich daraus ergebende Gefahrenänderungen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass esurance ihre Leistungen und Pflichten nur dann vollumfänglich wahrnehmen kann, wenn esurance auch rechtzeitig, vollständig und richtig über die jeweiligen Sachverhalte informiert wird. esurance lehnt gemäss Ziff. 5 jegliche Haftung für Schäden, welche aus der inhaltlich falschen Meldung, der verspäteten Meldung oder der Nicht-Meldung resultieren, ab.
Der Kunde verpflichtet sich, allfälliges spezielles Know-How von esurance hinsichtlich Sonder- und Nebenleistungen zugunsten des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben. Im Übrigen gilt Ziff. 4 der ZV.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Kunde allein Versicherungsnehmer und Schuldner der jeweiligen Prämien bleibt. Ein Zahlungsunterbruch kann einen Deckungsunterbruch oder gar eine Kündigung der Police zur Folge haben. Weiter kann der Kunde alleine Verträge unterzeichnen und kündigen sowie Schadenzahlungen, Prämienrückerstattungen und Gewinnbeteiligungen entgegennehmen.
4. Vergütung
4.1 Direktes Modell
esurance wird für die Erbringung der Leistungen im direkten Modell wie folgt vergütet:
- esurance wird für die Kundenbetreuung durch die Versicherungsgesellschaften in Form von marktüblichen Provisionen und Courtagen entschädigt. Diese belaufen sich in der Regel zwischen 0% – 15% der Jahresprämie. Diese Entschädigungen werden gegenüber dem Kunden auf dessen Wunsch hin offengelegt. Sie verzichten gegenüber esurance ausdrücklich auf die Herausgabe der Provisionen und Courtagen (Art. 400 OR).
- Sofern der Kunde diesen Vertrag innerhalb der ersten vierundzwanzig (24) Monaten nach Abschluss kündigt, gilt dies als Kündigung zur Unzeit gemäss Art. 404 Abs. 2 OR und esurance kann dem Kunden eine pauschale Honorarrechnung in der Höhe von CHF 600 in Rechnung stellen.
- esurance kann Privatkunden eine Jahresgebühr in der Höhe von CHF 99 in Rechnung stellen.
4.2 Indirektes Modell
esurance wird für die Erbringung der Leistungen im indirekten Modell wie folgt vergütet:
- esurance wird für die Kundenbetreuung durch die Versicherungsgesellschaften in Form von marktüblichen Provisionen und Courtagen entschädigt. Diese belaufen sich in der Regel zwischen 0% – 15% der Jahresprämie. Mit dieser Entschädigung vergütet esurance den CoBroker für seine Aufwände. Sie verzichten gegenüber esurance ausdrücklich auf die Herausgabe der Provisionen und Courtagen (Art. 400 OR).
5. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung für direkte und indirekte Schäden (inkl. Folgeschäden und entgangenem Gewinn) von esurance oder deren Mitarbeitern für Schäden aus Beratungsfehlern, Nachlässigkeit oder unrichtigen Auskünften im Zusammenhang mit dem Brokerangebot ausgeschlossen.
Weiter haftet esurance insbesondere nicht für direkte oder indirekte Schäden (inkl. Folgeschäden und entgangenem Gewinn) von Kunden oder Dritten, welche entstehen, weil der Kunde die für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen gemäss Ziff. 3 entweder nicht zur Verfügung stellt, oder die zur Verfügung gestellten Informationen unvollständig oder unrichtig sind oder der Kunde Änderungen in den zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen nicht rechtzeitig mitteilt.
esurance haftet weiter nicht für Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit einer technischen Störung der Website (www.esurance.ch) oder der Applikation (app.esurance.ch), im Zusammenhang mit den darauf publizierten Inhalten oder aus der Verlinkung mit anderen Websites entstanden sind. Es gilt im Übrigen die Ziff. 6 des Anhangs 2 (Plattformvertrag).
Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
6. Vertragsdauer und Beendigung
Dieser Brokervertrag tritt gemeinsam mit der ZV durch Zustimmung des Kunden in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dieser Brokervertrag kann von den Parteien unter Berücksichtigung von Art. 404 Abs. 2 OR jederzeit gekündigt werden.