Betriebsausfall wegen Coronavirus: Keine Versicherung zahlt mehr – oder doch?

Viele Betriebe müssen sich wegen der Coronakrise auf grosse Verluste und existentielle Risiken einstellen. Manch einer hofft auf seine Versicherung. Ist die Hoffnung berechtigt? Meist leider nicht – doch es gibt erfreuliche Ausnahmen! 

Erst lokale Epidemie, dann Pandemie mit Lockdown – wir befinden uns in einem Ausnahmezustand, wie es ihn in unseren Breitengraden wohl seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben hat. Die Wirtschaft ächzt unter den Folgen und erwartet Verluste in Milliardenhöhe. Unternehmen fragen sich: Eilt mir meine Versicherung zu Hilfe?

Grippepandemien werden von Versicherungen kaum gedeckt

Eine besonders gebeutelte Branche ist die Gastronomie. GastroSuisse erklärt in einer Medienmitteilung die existenziellen Notlage der Branche. Vorerst ist in der Schweiz bis Mitte April keine Öffnung von Restaurants, Bars und Co. erlaubt. In Deutschland wird die Schliessung teils mindestens bis Mitte Juni andauern – und sie könnte sich auch in der Schweiz noch verlängern. Viele Gastronomen hoffen deshalb jetzt auf ihre Versicherungen (siehe Blogbeitrag “Kann ich meinen Gastronomie-Betrieb noch gegen das Coronavirus versichern?”). Doch die meisten Versicherer übernehmen keine Schäden, die aus einer Pandemie entstehen.

Es gibt ein Problem – und für GastroAusfall-Versicherte eine Lösung

Die WHO hat COVID-19 inzwischen zu einer Pandemie erklärt, und die meisten Versicherungen zahlen im Falle einer Pandemie nicht mehr, um sich selbst zu schützen.

Glücklicherweise gibt es aber Ausnahmen. Nach aufwändigen und langwierigen Abklärungen kann esurance bestätigen, dass der Epidemiezusatz in der GastroAusfall-Versicherung Schäden aus behördlichen Schliessungen trotz der Pandemie deckt! Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen sind bei diesem Produkt nur pandemische Grippen und nicht die Pandemie im Allgemeinen ausgeschlossen. Da es sich bei COVID-19 um eine Lungenkrankheit und nicht um eine Grippe handelt, sind die Gastronomie-KundInnen von esurance bzw. Gastroversicherungen gegen den Betriebsausfallschaden versichert. Während 90 Tagen wird der entgangene Bruttogewinn erstattet. Voraussetzung dafür ist, dass die Prämien bezahlt wurden, der Umsatz korrekt deklariert ist und der Schaden korrekt gemeldet wird (vgl. Hinweis für Versicherte am Ende dieses Beitrags).

Corona und die Folgen für die Versicherungsbranche

“Das Coronavirus dürfte sich nicht unerheblich auf die zukünftigen Versicherungsprämien auswirken”, warnt Christian Dünner, Versicherungsexperte von esurance. “Die Prämie für eine Epidemieversicherung fing bei 59 Franken an, und nun müssen die Versicherungen flächendeckend fünf- und sechsstellige Schäden übernehmen. Dieser Tatsache werden die Versicherungen in Zukunft mit höheren Prämien entgegentreten oder den Deckungsumfang reduzieren.” 

Die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig an Existenzrisiken zu denken, und sie wird die Versicherungslandschaft verändern. Es ist möglich, dass uns das Coronavirus dauerhaft begleiten wird, wie die saisonale Grippe es tut. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Pandemie weiterentwickelt.

esurance ist für Sie da

Wenn Sie Fragen zum Versicherungsschutz bezüglich des Coronavirus, zukünftigen Prämien etc. haben, sind die Fachexpertinnen und -experten von esurance auch in diesen Zeiten gerne für Sie da – per Telefon, Mail, Chat oder Videoberatung.

 

Hinweis für Versicherte: Damit die Schäden von der GastroAusfall-Epidemiedeckung ersetzt werden, müssen Betroffene den Sachverhalt der Baloise (Versicherungsträger) per Mail (schaden@baloise.ch) schildern. Da es sich um eine Ausnahmesituation handelt, gilt es, einige Punkte zu beachten: 

  • Es gibt kein standardisiertes Formular zur Schadensmeldung
  • Die Fälle werden individuell bearbeitet und beurteilt, dies führt zu individuellen Rückfragen
  • Grundsätzlich muss bei einem Ereignis der Nettoschaden ermittelt werden, unter der Berücksichtigung Ihrer Schadenminderungspflicht (z.B. Massnahmen beim Personal mit Kurzarbeit, Verzicht auf Stundenlöhner etc.)
  • Die eingeleiteten Massnahmen zur Schadenminderung müssen aufgelistet und dokumentiert werden
  • Der Nettoschaden wird aus den entgangenen Einnahmen abzüglich der variablen Kosten (z.B. flexible Mitarbeiter, Nahrungsmittel, Energie, etc.) ermittelt
  • Der Umsatzverlust wird aus vergangenen Daten (Vorjahreswerte) abgeleitet. Dabei ist zentral, dass die Berechnungen nachvollzogen werden können (z.B. Ausweis von Saisonalitäten, Allgemeine Umsatzentwicklungen, etc.)